Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 25.02.2025, besser bekannt als Solarspitzengesetz, umfasst verschiedene Neuerungen, die die Netzverträglichkeit von PV-Anlagen verbessern und so den weiteren Ausbau fördern soll.
Durch das Gesetz soll die Entstehung von Lastspitzen, die das größte Problem erneuerbarer Energien darstellen, vermieden werden, indem Anreize geschaffen werden den Strom dann zu verbrauchen, wenn er erzeugt wird. Zudem werden die Anlagen für den Netzbetreiber steuerbar gemacht, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
Die relevantesten Änderungen und Regelungen für Besitzer einer PV-Anlage sind hier zusammengefasst.
Dynamische Stromtarife
Jeder Stromverbraucher hat jetzt die Möglichkeit durch dynamische Stromtarife von den Schwankungen des Börsenstrompreises zu profitieren. Jeder Stromanbieter muss einen solchen Tarif anbieten.
Der Spotpreis an der europäischen Strombörse wird am Tag vorher auf Basis von prognostiziertem Angebot und Nachfrage für jede Stunde (ab Herbst 2025 Viertelstunde) festgelegt.
Der dynamische Tarif setzt sich dann zusammen aus dem Spotpreis und Fixkosten, wie Netzdurchleitungsgebühren und kann über ein Smart Meter abgerechnet werden.
Lesen sie in unserem vorherigen Beitrag mehr über dynamische Stromtarife und wie Sie diese in Ihrem Haushalt nutzen können.
Einspeisebegrenzung
Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 25.02.2025) zwischen 7 und 25 kWp dürfen maximal 60% ihrer Peakleistung einspeisen, bis vom Netzbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerung installiert wurde. Die Installation davon ist verpflichtend und die Drosselung kann anschließend aufgehoben werden.
Anlagen unter 7kWp müssen nicht gedrosselt werden. Falls der Netzbetreiber das beschließt, muss allerdings ein iMSys eingebaut werden.
Die vorherige Regelung beinhaltete eine Begrenzung aller Anlagen auf 70%, für Anlagen unter 7kWp wurde die Begrenzung aber 2023 abgeschafft. Diese Regelung bleibt bestehen: Bestandsanlagen müssen nicht noch weiter heruntergeregelt werden. Falls jedoch nie eine Begrenzung eingestellt wurde, muss die Anlage auf 60% gedrosselt werden.
Smart Meter Rollout
Smart Meter, eigentlich intelligentes Messsystem (iMSys), sind essenziell für das zukünftige digitale Stromnetz. Sie ermöglichen die Erfassung von Erzeugung und Verbrauch im Viertelstundentakt und so die effektive Einbindung von erneuerbaren Energien und steuerbaren Verbrauchern, wie Wärmepumpen oder E-Autos.
Als Endkunde erhalten Sie durch ein Smart Meter die Möglichkeit einen dynamischen Stromtarif zu nutzen.
Verpflichtend ist der Einbau eines iMSys ab 2025 für alle mit einem Verbrauch über 6000kWh/Jahr oder einer Erzeugungsanlage ab 7kW installierter Leistung. Für die Installation ist der Messstellenbetreiber verantwortlich.
Ausbauziele sind für Verbraucher zwischen 6.000 und 100.000kWh/Jahr und Erzeuger zwischen 7 und 25kWp:
- 20% bis Ende 2025
- 50% bis Ende 2028
- 95% bis Ende 2030
Für größere Erzeuger und Verbraucher sind die Ausbauziele:
- 20% bis Ende 2028
- 50% bis Ende 2030
- 95% bis Ende 2032
Kleinere Erzeuger und Verbraucher können auf eigenen Wunsch oder Beschluss des Messstellenbetreibers ebenfalls ein Smart Meter erhalten.
Einspeisevergütung
Neue Anlagen (Inbetriebnahme ab 25.2.25) erhalten zu Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr. Der verlorene Zeitraum wird aber am Ende der 20 Jahre angefügt. Möglicherweise gehen dadurch einige Einnahmen verloren, da die Produktion zu Zeiten niedriger Strompreise oft am höchsten ist, vor allem verlängert sich jedoch die Amortisationszeit.
Diese Regelung kann erst umgesetzt werden, wenn im Haushalt ein Smart Meter vom Messstellenbetreiber verbaut wurde.
Bei Anlagen, die vor dem Stichtag angemeldet wurden, wird die Einspeisevergütung unverändert 20 Jahre lang ausgezahlt.